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Adresse: Buzibachstr. 31, CH-6023 Rothenburg

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Januar 2022


Angebotserstellung und Auftragserteilung
Vorgespräche, Skizzen und Angebote der Possega Kunststoff-Forming AG («Possega») bleiben unverbindlich und abänderbar bis zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung durch den Kunden, bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Possega (falls ausnahmsweise keine Auftragsbestätigung erfolgt, gilt diese spätestens durch Lieferschein oder Rechnung als erteilt).
Während der Angebotsphase erstellte technische Zeichnungen, Skizzen oder Muster (siehe nachstehend) bleiben Eigentum der Erstellerin und unterliegen dem Urheberrecht. Der Aufwand für auf Wunsch des Auftraggebers erfolgte Arbeiten und Muster können auch bei Nicht-Erteilung des Auftrages verrechnet werden.

Werkzeuge, Formen, Muster
Entwürfe, Originalvorlagen, Muster, Formen, Arbeitslehren (allg.: «Werkzeug») werden im Rahmen eines Angebotes in der Regel separat offeriert. Deren Eigentum und Urheberrechte verbleiben gemäss Branchenstandard bei der Herstellerin (Possega). Falls nicht explizit anders vereinbart verrechnet Possega für deren Entwicklung und Herstellung nur einen Kostenanteil von 70 Prozent des gesamten Aufwandes. Damit verbleibt dessen Eigentum bei der Possega, während die Auftrag-geberin das exklusive Recht erhält, später und gegen Zahlung der restlichen 30 Prozent auch das alleinige Eigentumsrecht am Werkzeug zu erwerben (beispielsweise um es bei einem anderen Kunststoffverarbeiter einzusetzen). In diesem Fall kann Possega die seit der Herstellung betriebenen Aufwände zusätzlich in Rechnung stellen (Unterhalt, Lagerung, Zins,…).
Vor der Bezahlung der restlichen 30 Prozent hat die Kundin kein automatisches Recht auf Aushändigung oder anderweitige Verwendung des Werkzeuges. Davon abweichende Vereinbarungen sind möglich, erfordern aber die schriftliche Form.
Umgekehrt verpflichtet sich Possega, Kundenwerkzeuge für keine anderen Kunden als die Auftraggeberin zu benutzen. Auf Wunsch bewahrt Possega die Werkzeuge mindestens fünf Jahre für die Wiederverwendung durch den Auftraggeber auf.
Im Fall der Anlieferung von Plänen, Mustern, Formen, Lehren oder Werkzeugen durch die Auftraggeberin geht Possega stillschweigend von der Annahme aus, dass die dafür notwendigen Reproduktions- oder Weiterverwendungsrechte gegeben sind.

Toleranzen und Normen
Possega ist jederzeit bemüht und bekannt dafür, die Kundenvorgaben im Rahmen der Aufträge sehr genau auszuführen. Aus Gründen der Effizienz (Rohmaterial-Nutzen, Mindestmengen, Produktionstechnik etc.) können trotzdem Mehr- oder Minderlieferungen oder Gewichtsschwankungen von bis zu 10 Prozent sowie kleinere Abweichungen in Material, Beschaffenheit, Farbe oder Ausführung vorkommen. Solche Abweichungen bleiben vorbehalten und können nicht beanstandet werden.
Die Einhaltung von Standards für bestimmte Inhaltsstoff-Anteile oder Normen wie ISO, DIN etc. werden nur auftragsspezifisch und im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung garantiert.

Allgemeine Vorbehalte
Allen Vorsichtsmassnahmen zum Trotz unterliegt auch die Possega gewissen Risiken allgemeiner oder branchen-spezifischer Natur. Zum Zeitpunkt der Angebotserstellung legen wir diese nach bestem Wissen und Gewissen offen, können aber nicht ausschliessen, dass sie sich unter Umständen auch kurzfristig verändern.
Durch ausserordentliche Umstände entstandene Schwierigkeiten bei der Auftragserfüllung (Transport, Fabrikation, Hilfs- und Rohmaterialpreise und -verfügbarkeit, höhere Gewalt, rechtliche oder politische Rahmenbedingungen) bleiben somit in Ausnahmefällen vorbehalten und entbinden den Kunden nicht von der Abnahme oder Zahlungspflicht für die bestellten Waren.

Lieferung
Liefermengen und -termine werden mit der Auftragserteilung festgelegt. Teillieferungen auf Abruf sind möglich, bedürfen aber einer ausdrücklichen Fixierung bei Auftragserteilung. Nachträglichen Anpassungswünschen kommt Possega im Rahmen des Möglichen gerne nach. Erhebliche Mehrkosten für Lager und Logistik müssen aber zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Falls Possega einen Liefertermin ausnahmsweise nicht einhalten kann, so ist sie in jedem Fall bemüht um eine frühzeitige Information und die Minimierung der Abweichung. Hingegen erwächst der Auftraggeberin dadurch kein Recht auf Annullation der Bestellung oder irgendwelchen Schadenersatz. Allfällige Konventionalstrafen bedürfen einer schriftlichen, vorgängigen Vereinbarung.

Beanstandungen
Mit systematischen Qualitätskontrollen der optischen und geometrischen Parameter ist Possega bemüht, alle Aufträge jederzeit einwandfrei auszuführen. Sollte es dennoch zu Beanstandungen von Auftraggeberseite kommen, bemüht sich Possega um deren kulante und rasche Behandlung.
Grundsätzlich kann nur auf Beanstandungen eingetreten werden, wenn die Reklamation spätestens 10 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt und begründet wurde. Soweit ein durch Possega verursachter Mangel vorliegt, leistet Possega nach Möglichkeit Nachbesserung, ansonsten Ersatz oder in letzter Instanz eine entsprechende Minderung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preisangaben der Possega verstehen sich netto ab Werk Rothenburg, exkl. Verpackung, Lieferung, weitere Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Werkzeugkosten-anteile werden fällig rein netto bei der Bestellung. Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware verbleibt deren Eigentum bei Possega. Bei grösseren Aufträgen können davon abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist am Domizil des Lieferanten.

 

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